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Die Zeit schreibt dazu
Datenschützer in Bund und Ländern wollen die Betreiber von Internetseiten – notfalls auch mit Sanktionen – dazu bewegen, auf den Einsatz von Google Analytics zu verzichten. Neben dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten setzt sich auch bei deren Kollegen in Berlin, Hamburg und der Bayerischen Aufsichtsbehörde in Ansbach die Überzeugung durch, dass der Einsatz von Google Analytics nach deutschem Recht unzulässig ist.
hier der ganze Artikel
Grundsätzlich richten sich die Bedenken aber nicht nur gegen Google Analytics, sondern gegen alle Analyse Tools, die IP-bezogen Daten erheben und den Nutzern der Website nicht die Möglichkeit geben, sich durch ein Opt Out gegen die Teilnahme zu entscheiden. Mehr bei heise.de.
Es sieht so aus, als seien die Datenschützer grundsätzlich auf einen Kompromiss aus – bis zu einer eindeutigen Klärung werden die Abmahnanwälte wieder gut beschäftigt sein.
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Dezember 3rd, 2009 | Author: Dirk von Burgsdorff
Posted in WebAnalytics